Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Prescreen.io
Präambel
Das Angebot zur Bereitstellung des E-Recruiting-System Prescreen und etwaiger begleitender Dienstleistungen (nachfolgend „Prescreen“) richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden.
Der Vertrag wird mit der New Work SE, Am Strandkai 1, 20457 Hamburg, geschlossen. Weitere Kontaktdaten, die Handelsregisterdaten sowie der Name der vertretungsberechtigten Personen der New Work SE können dem auf www.xing.com befindlichen Impressum entnommen werden.
1. Geltungsbereich, Leistungsumfang, Änderungen
- Die folgenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen Firmenkunden (nachfolgend „Kunde“) und der New Work SE jeweils einzeln auch „Partei“ und beide zusammen die „Parteien“ genannt.
- Die New Work SE bietet das E-Recruiting-System Prescreen unter den Domains *.prescreenapp.io und *.jobbase.io an, auf denen der Kunde Stellenanzeigen schalten sowie Bewerbungen empfangen und verwalten kann. Vertragsgegenstand ist die Nutzung dieser Software und etwaige begleitender Dienstleistungen. Prescreen wird auf dem Cloud-System der New Work SE betrieben.
- Prescreen dient dazu, den Kunden bei der Personalsuche zu unterstützen. Über Prescreen kann der Kunde u.a. Stellenausschreibungen veröffentlichen und verwalten, Bewerbungen von Kandidaten empfangen und verwalten, sowie über Nachrichten mit Bewerben kommunizieren.
- Der genaue Umfang der Nutzungsmöglichkeiten und Service Leistungen von Prescreen ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen, diesen AGB und der jeweiligen Produkt- und Servicebeschreibung des Produkts.
- Die New Work SE räumt dem Kunden diejenigen zeitlich auf die Laufzeit des Vertragsverhältnisses mit der New Work SE beschränkten, nicht ausschließlichen, nicht unterlizenzierbaren und nicht übertragbaren Rechte ein, die dazu erforderlich sind, dass der Kunde gemäß dem im Rahmen seines Vertragsverhältnisses vereinbarten Umfang über das Internet auf die jeweils aktuelle Version von Prescreen zugreifen und deren Funktionalitäten bestimmungsgemäß nutzen kann.
- Die Nutzung und der Zugriff auf den Account des Kunden erfolgt ausschließlich über eigens dafür autorisierte Mitarbeiter des Kunden (nachfolgend „Nutzer“). Die New Work SE bietet den Nutzern eine Prescreen an, um den Kunden mit Bewerbern zusammenzuführen und stellt hierfür nur solche technischen Möglichkeiten bereit, die eine generelle Kontaktaufnahme ermöglichen. Die New Work SE ist nicht dafür verantwortlich, dass ein Kontakt zwischen den Nutzern und den Bewerbern hergestellt wird. Die New Work SE beteiligt sich inhaltlich nicht an der Kommunikation des Kunden mit Dritten. Sofern über den Account des Kunden Verträge abgeschlossen werden, ist die New Work SE nicht daran beteiligt und wird daher nicht Partei dieses Vertrags. Der Kunde ist für die Abwicklung und Erfüllung der mit Dritten geschlossenen Verträge allein verantwortlich und haftet allein für Pflichtverletzungen.
- Die New Work SE behält sich vor, den Funktionsumfang von Prescreen, seinen begleitenden Diensten und/oder dessen allgemeine Gestaltung zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, sofern dies für den Kunden im Einzelfall nicht unzumutbar ist.
- Ein Anspruch auf das Anbieten weiterer Funktionalitäten über die beschriebene Leistung oder Service hinaus besteht nicht. Über den gebuchten Leistungsumfang gewährte oder verfügbare Funktionalitäten oder Leistungen können ohne Vorankündigung Seitens der New Work SE geändert oder wieder entfernt werden.
- Von diesen AGB oder den mit dem Kunden geschlossene Angebote oder Rahmenverträge abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Zusatzvereinbarungen werden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der New Work SE nicht Vertragsbestandteile. Eine vorbehaltlose Durchführung von Leistungen oder ein Stillschweigen zu abweichenden Bedingungen des Kunden, gelten auch bei vorheriger Kenntnis nicht als Anerkennung durch die New Work SE.
- Die New Work SE behält sich vor, diese AGB während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und der New Work SE mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die New Work SE wird dem Kunden die Änderung der AGB mitteilen und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens besonders hinweisen. Der Kunde hat im Fall einer Änderung der AGB das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Änderung, durch schriftliche Erklärung gegenüber der New Work SE rückwirkend zum Zeitpunkt der eingetretenen Änderung zu kündigen. Dieser Änderungsmechanismus gilt nicht für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien. Die Gültigkeit der AGB in ihrer bisherigen Form bleibt von der Ausübung dieses Widerspruchsrechts unberührt.
- Sofern bestimmte Leistungen durch Dritte erbracht und die Leistungserbringung von der New Work SE an den Kunden lediglich vermittelt werden, schließt der Kunde mit dem Dritten einen eigenen separaten Vertrag. In diesen Fällen ist die New Work SE kein Vertragspartner und nicht für die Leistungserbringung verantwortlich, eine Haftung oder Gewährleistungsrechte des Kunden sind insoweit ausgeschlossen und gegenüber dem Dritten geltend zu machen.
- Bei Nutzung der Ausspielung von Stellenanzeigen des Kunden über zusätzliche kostenlose Kanäle Dritter („organische Reichweite“) behält sich die New Work SE vor, den Funktions- und/oder Leistungsumfang und/oder dessen allgemeine Gestaltung zu ändern und/oder abweichende Dienste sowie Ausspielungskanäle anzubieten. Es gelten die Nutzungsbedingungen der kostenlosen Kanäle, die auf den jeweiligen Ausspielungsorten einzusehen und vom Kunden zu beachten sind. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die New Work SE keinen Einfluss auf die Art der Ausspielung, Reichweite und/oder Gestaltung der Stellenanzeigen in den zusätzlichen kostenlosen Kanälen Dritter hat.
2. Nutzung von Prescreen
- Zur Inanspruchnahme von Prescreen muss sich der Kunde auf *.prescreen.io registrieren und ein Unternehmenskonto (nachfolgend „Account“) eröffnen. Die Eröffnung eines Accounts darf nur durch einen Bevollmächtigten oder vertretungsberechtigten Angestellten des Kunden erfolgen. Die erforderlichen Daten müssen wahrheitsgetreu angegeben und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert werden, um eine reibungslose Nutzung sicher zu stellen.
- Die Autorisierung der Nutzer erfolgt durch Eingabe in eine Eingabemaske in Prescreen. Der Kunde benennt einen oder mehrere Nutzer als Administrator(en) des Accounts (nachfolgend „Administrator(en)“), der oder die mit Vollzugriff auf alle Einstellungsoptionen und Verwaltungsbereiche ausgestattet sind.
- Der Kunde hat das Recht, die Autorisierung eines Nutzers zu widerrufen oder eine andere Person als Ersatz für den Nutzer zu benennen. Die Autorisierung der Ersatzperson erfolgt durch Eingabe in eine Eingabemaske in Prescreen.
- Die New Work SE übernimmt keine Verantwortung für die vom Kunden und Bewerbern bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen, sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Die New Work SE gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.
- Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Die New Work SE gewährleistet nicht die Überprüfung der Angaben und Stellenanzeigen auf ihre Richtigkeit, auf Virenfreiheit oder auf virentechnische Verarbeitbarkeit hin.
- Es dürfen durch den Kunden keine eigenen oder fremden Daten, Dateien oder Inhalte, wie beispielsweise Texte, Bilder, Grafiken und Links eingestellt, hochgeladen oder zugänglich gemacht werden, die
- a. gegen geltendes Recht verstoßen;
- b. Gewaltdarstellungen, pornografische, diskriminierende, beleidigende, verleumderische oder sonstige Inhalte oder Darstellungen enthalten, die rechtswidrig sind, gegen die guten Sitten verstoßen oder das Ansehen von der New Work SE gefährden;
- c. ausschließlich oder teilweise fremde Firmen-, Marken- oder sonstige Geschäftszeichen bzw. andere geschützte Zeichen darstellen oder enthalten, außer, wenn der Kunde dazu berechtigt ist, es also Inhaber der Rechte an den entsprechenden Logos, Werbefotos und sonstigen Inhalten ist oder der Rechteinhaber ihm die Verwendung gestattet hat;
- d. fremde Schutz- oder Urheberrechte verletzen;
- e. sonstige Rechte der New Work SE oder von Dritten verletzen;
- Bilder oder Fotos von Personen, wie z.B. Angestellten dürfen nur dann auf Prescreen veröffentlicht werden, wenn das Einverständnis dieser Personen vorliegt.
- Die New Work SE wird den Kunden im Regelfall auf Daten, Dateien oder Inhalte, wie beispielsweise Texte, Bilder, Grafiken und Links, durch deren Einstellung oder Veröffentlichung im Account des Kunden gegen Regelungen dieser AGB, gegen gesetzliche Vorschriften, gegen die guten Sitten oder gegen Rechte Dritte verstoßen wird, hinweisen, sobald die New Work SE von solchen Inhalten Kenntnis erlangt. Der Kunde verpflichtet sich in einem solchen Fall zur unverzüglichen Entfernung der betroffenen Daten, Dateien oder Inhalte aus dem Account des Kunden.
- Die New Work SE ist grundsätzlich berechtigt, Daten, Dateien oder Inhalte, wie beispielsweise Texte, Bilder, Grafiken und Links, auch ohne Vorankündigung zu entfernen, wenn und soweit sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass durch die Einstellung oder Veröffentlichung im Account des Kunden gegen die Reglungen dieser AGB, gegen gesetzliche Vorschriften, gegen die guten Sitten oder gegen Rechte Dritte verstoßen wird.
- Hat der Kunde Daten, Dateien oder Inhalte über seinen Account auf Prescreen veröffentlicht, bei denen sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie Verstöße gegen die Regelungen dieser AGB, gegen gesetzliche Vorschriften, gegen die guten Sitten oder gegen Rechte Dritter darstellen, kann die New Work E den Account dieses Kunden vorübergehend deaktivieren. Die New Work SE wird den Kunden im Regelfall vor einer solchen Deaktivierung des Accounts durch Abmahnung in Kenntnis setzen. Ein Anspruch des Kunden auf vorherige Abmahnung besteht nicht. Bei Gefahr im Verzug oder bei besonders schwerwiegenden Verstößen wird eine Deaktivierung des Accounts des Kunden im Regelfall unverzüglich und ohne vorherige Abmahnung erfolgen.
- Bei Nichtnutzung von Prescreen während der Vertragslaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, Minderung des Preises oder Verlängerung des Zugangs über die jeweilige Vertragsperiode hinaus.
- Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb der Vertragslaufzeit weitere Produktposten (beispielsweise zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten von Prescreen oder Produkt Upgrades) zu buchen. Die Laufzeiten der zusätzlichen Produktposten richten sich anteilig am Grundvertrag aus. Hierzu bedarf es eines eigenen Vertrags zwischen den Parteien.
3. Sichtbarkeit und Speicherung der Inhalte im Account
- Manche Inhalte und Informationen (Korrespondenz, Konversationen, Projekte, Notizen, Kommentare, etc.) werden im Account des Kunden automatisch oder auf Veranlassung eines Nutzers unter allen aktuellen und zukünftigen Nutzern geteilt. Andere Informationen werden nicht unter den Nutzern geteilt.
- Informationen, die ein Nutzer nicht selbst geteilt hat bzw. die nicht automatisch geteilt wurden oder nicht teilbar sind, werden anderen Nutzern des Accounts des Kunden nicht im Account des Kunden angezeigt. Konversationen, die nicht im Account des Kunden begonnen, beantwortet oder geteilt wurden, werden nicht automatisch Account des Kunden für den Administrator oder alle Nutzer dieses Accounts sichtbar gespeichert, sondern lediglich in den jeweiligen (E-Mail-) Postfächern derjenigen Nutzer angezeigt, die Teilnehmer der jeweiligen Konversation sind.
- Viele von einem Nutzer im Account des Kunden angelegten Informationen und Inhalte können, auch wenn sie nicht durch den Nutzer explizit geteilt wurden, durch vom Kunden eingesetzte Administratoren des Accounts des Kunden eingesehen, bearbeitet und mit anderen aktuellen und zukünftigen Nutzern des Kunden im Account des Kunden geteilt werden, solange der Account aktiv ist.
- Verliert ein Nutzer sein Recht auf Zugang zum Account des Kunden (z.B. auf Veranlassung des Kunden wegen seines Ausscheidens aus dem Unternehmen des Kunden oder bei Verstoß gegen diese AGB) oder beendet er den Zugang selbst, so bleiben die Informationen, die von dem Nutzer mit anderen Nutzern geteilt wurden, im Account des Kunden für aktuelle und zukünftige Nutzer für eine Dauer von drei Jahren sichtbar sofern keine andere Regelung diesbezüglich mit dem Kunden vereinbart wurde. In diesem Zeitraum können die Inhalte auch weiterhin durch die Administratoren des jeweiligen Accounts eingesehen werden (vgl. Ziff. 2). Wird vom Kunden oder einem Administrator des Accounts des Kunden ein Ersatz für einen Nutzer benannt, so bleiben alle Inhalte des Nutzers, dessen Zugang beendet wurde, für diesen Nutzer sichtbar.
4. Verfügbarkeit
- Prescreen steht in der Regel 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Die New Work SE garantiert eine jährliche durchschnittliche Verfügbarkeitszeit von 99 %. Geplante Wartungen nach Ziffer 4 (2) sind davon ausgenommen.
- Die New Work SE ist berechtigt, wochentags im Zeitraum von 20:00 Uhr bis 06:00 CET/CEST Uhr sowie an Feiertagen und Wochenenden von 00:00 bis 24:00 Uhr (nachfolgend: „Wartungsfenster“) für insgesamt zehn (10) Stunden im Kalendermonat, Wartungsarbeiten durchzuführen. Tätigkeiten im Wartungsfenster werden dem Kunden im Voraus mit angemessener Frist angekündigt. Sie ist berechtigt, in Ausnahmefällen zur Beseitigung oder Verhinderung schwerwiegender Störungen das Wartungsfenster zu verschieben oder zu verlängern. Während der Wartungsarbeiten steht Prescreen möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Muss eine Wartung außerhalb des Wartungsfensters erfolgen, wird dies die Gesamtverfügbarkeit von 99 % bezogen auf das Kalenderjahr nicht beeinträchtigen.
5. Nutzung des Accounts, Datenschutz
- Die New Work SE erhebt und verarbeitet Daten unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere der DSGVO.
- Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zur Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere der DSGVO.
- Der Kunde muss die Rechte Dritter vor allem beim Teilen von Inhalten und Informationen beachten. Zum Beispiel darf ersichtlich private Kommunikation nicht ohne Einwilligung des Absenders mit anderen geteilt werden.
- Es ist dem Kunden außerdem untersagt,
- a. Bewerber unzumutbar zu belästigen (insbesondere durch Spam-Nachrichten),
- b. wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramiden-Systeme) sowie
- c. Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing) durchzuführen, zu bewerben oder zu fördern, auch wenn diese Handlungen konkret keine Gesetze verletzen sollten.
- Sofern der Kunde personenbezogene Daten eines Bewerbers selbstständig (manuell) zu Prescreen.io hinzufügt, ist der Kunde verpflichtet sicherzustellen, dass seine Datenschutzerklärung diese Datenverarbeitung abbildet.
- Soweit die New Work SE im Rahmen dieser AGB personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden diese von der New Work SE gemäß den Bedingungen eines von der New Work SE zur Verfügung gestellten Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28 DSGVO erhoben und verwendet, zu deren Abschluss sich die New Work SE und der Kunde verpflichten.
- Die Zugriffsregelungen von New Work SE Mitarbeitern auf den Account des Kunden sind in den dokumentierten technischen organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz als Anhang zum Auftragsverarbeitungsvertrag ersichtlich.
- Sollte der Kunde diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter im Rahmen ihrer Aktivitäten in deren Account verletzen, kann die New Work SE den Account des Kunden als Sanktion vorübergehend oder endgültig deaktivieren.
- Dies kann auch auf Beschwerden von Bewerbern hin geschehen, sofern sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass im Rahmen der Verwendung des betreffenden Accounts gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritte verstoßen wird.
- Die New Work SE ist berechtigt, anonymisierte Aktivitätsdaten zu analysieren, um Analysen zur Nutzung von Prescreen durchzuführen. Die Analyse und Auswertung der Daten erfolgt, ohne dass ein Bezug zu Einzelpersonen oder ein Rückschluss auf den Kunden möglich ist. Die New Work SE wird die Ergebnisse der Auswertung nur für eigene Zwecke und zur Verbesserung der erbrachten Leistungen verwenden.
6. Workshops & Webinare
- Für die Durchführung der Workshops hat der Kunde den Trainer in den Veranstaltungsräumen einen Internetzugang, einen Lichtbildprojektor („Beamer“) sowie ein Flipchart vorzuhalten. Für die Durchführung der Webinare hat der Kunde dafür zu sorgen, dass jeder Teilnehmer einen Computer bzw. Notebook mit Internetzugang sowie Headset oder Lautsprecher und Mikrophon zur Teilnahme vorhält.
- Den vereinbarten Inhalten der Workshops zur Folge und nach Absprache zwischen dem Kunden und dem Trainer benötigt jeder Teilnehmer einen Computer bzw. Notebook mit Internetzugang sowie einen Zugang zu Prescreen.
- Die Teilnehmer eines Webinars erhalten vor Beginn des Webinars einen Link zur Webinar-Anmeldung von Prescreen. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält jeder Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme am Webinar. Ohne eine Webinar-Anmeldung ist eine Teilnahme an dem Webinar nicht möglich. Der Kunde und die Teilnehmer haben systemseitig sicherzustellen, dass Sie das Webinar-Programm nutzen können und entsprechende Systemanforderungen auf ihrem Computer bzw. Notebook vorhalten.
- Die maximale Anzahl der Teilnehmer und die Dauer eines Workshops oder Webinars sind dem Angebot direkt zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind nur nach schriftlicher oder in Textform (E-Mail ausreichend) erfolgter Genehmigung der New Work SE zulässig.
- Termine zur Durchführung eines Workshops oder Webinars werden zwischen dem Kunden und der New Work SE nach Vertragsschluss gemeinschaftlich vereinbart. Frühestmöglicher Zeitpunkt zur Durchführung eines Workshops oder Webinars ist erst ab einer Frist von zwei (2) Wochen nach Eingang der unterschriebenen Auftragsbestätigung möglich.
- Bei Workshops in den Veranstaltungsräumen des Kunden ist eine Reisekostenpauschale zusätzlich zum Dienstleistungshonorar vom Kunden geschuldet und im Angebot entsprechend ausgewiesen.
- Bei einer Stornierung des Auftrages von Seiten des Kunden bis 10 Tage vor Beginn des Workshops oder Webinars werden 50 % des im Angebot angegebenen Dienstleistungshonorars fällig. Bei einer späteren Stornierung durch den Kunden wird das gesamte Dienstleistungshonorar fällig. Eine Stornierung ist vom Kunden schriftlich gegenüber der New Work SE zu erklären.
- Keiner der Vertragspartner haftet dem anderen für die Nichteinhaltung von Vertragspflichten, wenn die Nichteinhaltung durch Umstände bedingt ist, auf die er keinen Einfluss hat. Das gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit.
- Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die New Work SE wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall des Trainers oder sonstigen von der New Work SE nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die New Work SE berechtigt, die Dienstleistung an einem mit dem Kunden neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
- Die Seminarunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige gewerbliche Nutzung durch die Teilnehmer oder den Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung von der New Work SE gestattet.
- Die Mitarbeiter der New Work SE erteilen in ihren Workshops und Webinaren keine Rechtsberatung für den Kunden. Jegliche Äußerung zu rechtlichen Themen erfolgt unverbindlich und ist durch den Kunden eigenverantwortlich und für den jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
7. Haftung
- Die New Work SE haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen beruhen, sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die New Work SE, soweit kein Fall von Ziff. 6 (1) vorliegt, nicht.
- Die Haftung der New Work SE bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Gewährleistungshaftung bleiben jedoch in jedem Fall unberührt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der New Work SE.
- Der Kunde stellt die New Work SE von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Aufwendungsersatz – und Schadensersatzansprüchen, frei, die anderen Benutzer von Prescreen oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen die New Work SE wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Kunden auf Prescreen veröffentlichten Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt alle angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten, die der New Work SE aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden entstehen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche der New Work SE bleiben unberührt.
8. Vertragslaufzeit & -verlängerung, Kündigung und Preisanpassung
- Entgelte sind mit Rechnungsstellung jeweils für die gesamte Laufzeit bzw. Verlängerungszeiträume im Voraus sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts abweichendes zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde. Die Zahlung ist mit den angebotenen Zahlungsmitteln möglich.
- Der Vertrag über die entgeltliche Nutzung von Prescreen wird für die im Angebot oder Rahmenvertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis zwischen der New Work SE und dem Kunden verlängert sich jeweils mit Ablauf der Laufzeit um ein (1) Jahr. Nachfolgende Regelungen gelten bezüglich Kündigung des entgeltlichen Vertrages:
- a. Vertragsverhältnisse können von jeder Partei durch Erklärung unter Wahrung der Schrift- oder Textform (E-Mail ausreichend) und einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
- b. Das Recht zur außerordentlichen auch fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die New Work SE ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere berechtigt, wenn: die Nutzung der Dienste durch den Kunden gegen das Gesetz und/oder Rechte Dritter verstößt; oder der Kunde sonstige wesentliche vertragliche Bestimmungen verletzt.
- Der Vertrag über die unentgeltliche Nutzung von Prescreen (insbesondere „Prescreen Go“) wird für eine unbegrenzte Laufzeit geschlossen. Nachfolgende Regelungen gelten bezüglich Kündigung des unentgeltlichen Vertrages:
- a. Vertragsverhältnisse können von jeder Partei durch Erklärung in Schrift- oder Textform (E-Mail ausreichend) mit einer Kündigungsfrist von zwei (2) Wochen jederzeit gekündigt werden.
- b. Das Recht zur außerordentlichen auch fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die New Work SE ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere berechtigt, wenn: die Nutzung der Dienste durch den Kunden gegen das Gesetz und/oder Rechte Dritter verstößt; oder der Kunde sonstige wesentliche vertragliche Bestimmungen verletzt.
- Im Fall einer Kündigung eines entgeltlichen Vertrags können die Stammdaten der BewerberInnen des Kunden in elektronischer und maschinell lesbarer Form bis zu drei (3) Monate nach Ablauf der Vertragslaufzeit aus Prescreen exportiert werden. Ein Auslesen der gespeicherten Daten ist darüber hinaus über die von der New Work SE zur Verfügung gestellte API-Schnittstelle nur möglich, falls diese Leistung im Vertragsumfang des Kunden enthalten ist.
- Im Fall einer Kündigung eines unentgeltlichen Vertrags kann der Kunde die Stammdaten seiner BewerberInnen in elektronischer und maschinell lesbarer Form in Prescreen selbstständig nur bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit exportieren.
- Im Falle einer Kündigung ist die New Work SE berechtigt, Account und Profil des Kunden, der Nutzer des Kunden, sowie den Prescreen-Zugang des Kunden, nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit des Vertragsverhältnisses zu deaktivieren. Damit einhergehend wird die New Work SE auch bestehende Bewerbungen in Prescreen löschen und aktive Stellenanzeigen des Kunden deaktivieren. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist die New Work SE berechtigt, die Deaktivierung sofort durchzuführen.
- Bei einer Vertragsverlängerung berechnet sich der Preis nach dem zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Listenpreis, ein Anspruch auf Verlängerung eines etwaigen gewährten Mengen- oder anderweitige Rabattes auf Basis der sich verlängernden Produktposten besteht nicht. Wird ein Grundvertrag verlängert, bei dem gem. § 2 (12) innerhalb der Vertragslaufzeit weitere Produktposten vom Kunden gebucht wurden, verlängert sich automatisch das Gesamtkontingent um die im Grundvertrag gebuchte Vertragslaufzeit.
- Die New Work SE behält sich das Recht vor, Listenpreise und das sich daraus ergebende Entgelt mit Wirkung zum jeweils nächstfolgenden Verlängerungszeitraum zu ändern. Die New Work SE wird den Kunden über eine derartige Änderung mittels der zum Verlängerungszeitraum an den Kunden versandten Rechnung benachrichtigen. Der Kunde hat im Fall einer Preiserhöhung innerhalb von vier (4) Wochen ab dem Datum der Rechnung das Recht, sich durch schriftliche Erklärung gegenüber der New Work SE rückwirkend zum Zeitpunkt der eingetretenen Verlängerung vom Vertrag zu lösen. Der Wegfall gewährter Rabatte zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung ist keine Preiserhöhung und gewährt dem Kunden kein Sonderkündigungsrecht.
9. Schlussbestimmungen
- Falls der Kunde als Leistungsempfänger der New Work SE seinen Sitz außerhalb von Deutschland hat, hat der Kunde unmittelbar nach Vertragsabschluss seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekannt zu geben. Der Kunde ist durch Umkehrung der Steuerschuld Schuldner der Umsatzsteuer (Reverse Charge Verfahren) und hat die Leistung i.S.d. Umsatzsteuer im Reverse Charge Verfahren selbst abzurechnen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der New Work SE und dem Kunden ist Hamburg. Die New Work SE hat darüber hinaus das Recht, zur Entscheidung von Streitigkeiten auch das am Sitz des Kunden sachlich zuständige Gericht in Anspruch zu nehmen.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit ihrer übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine neue, wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Lücken in diesen AGB.