Eine Personalakte enthält sämtliche mitarbeiterbezogenen Informationen wie z.B. dessen Bewerbungsunterlagen, Zeugnisse, den Arbeitsvertrag, etc.
Auch wenn es in der Privatwirtschaft keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Personalakten gibt, kann sich der Aufwand lohnen. Egal, ob zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses oder für die nächste Gehaltsverhandlung: Gerade in größeren Unternehmen ist es eine Notwendigkeit, alle Mitarbeiterinformationen mit nur wenigen Klicks abrufen zu können. Prinzipiell gibt es keine Vorgaben, welche Informationen eine Personalakte enthalten muss. Was Sie in der Akte ablegen, bleibt daher Ihnen überlassen. Im Folgenden finden Sie zur Orientierung eine Liste mit Dokumenten, die eine Personalakte enthalten kann:
Die im vorherigen Abschnitt angeführte Liste mit Dokumenten ist lediglich ein Beispiel, um Ihnen das Anlegen von Personalakten zu erleichtern. Selbstverständlich können Sie auch einige Dokumente weglassen oder noch andere, Ihrer Meinung nach relevante Informationen, hinzufügen.
Die folgenden Dokumente sollten jedoch nicht Bestandteil einer Personalakte sein (folgende Liste ist nicht abschließend):
Der Arbeitnehmer hat laut Betriebsverfassungsgesetz jederzeit das Recht, seine Personalakte einzusehen. Die Einsicht erfolgt unter Aufsicht einer vom Arbeitgeber beauftragten Person. Der Arbeitnehmer kann die Personalakte lesen, sich Notizen machen oder von einzelnen Dokumenten Fotokopien erstellen. Enthält die Personalakte strittige Dokumente, wie z.B. eine nicht ausreichend begründete Abmahnung, so kann der Mitarbeiter die Aufnahme einer eigenen Gegendarstellung fordern. Neben dem Recht der Einsichtnahme hat der Arbeitnehmer ein Recht auf einen sorgfältigen Umgang mit seinen Daten. Die Personalakte muss vor dem Zugriff Dritter geschützt werden und darf nur von einem möglichst kleinen Personenkreis eingesehen werden.
Um eine Personalakte schnell verfügbar zu machen, sollten Sie möglichst alle gesammelt an einem Ort aufbewahren. Dies kann je nach der Größe Ihres Unternehmens physisch in Papierform oder digital sein. Wichtig ist hierbei nur, dass der Aufbewahrungsort sicher verschlossen werden kann, da diese persönlichen Akten gemäß Datenschutzrecht vor der Einsicht Dritter geschützt werden müssen. Mittlerweile gibt es ein breitgefächertes Softwareangebot zur elektronischen Verwaltung von Personalakten. Wesentliche Vorteile hierbei sind: